Impressum

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Betreiber dieser Webseite ist Herr Rechtsanwalt
Georg Philipp Schwegmann
Hunteburger Weg 187
49086 Osnabrück.

Tel. +49 (0)541 – 34741393
Fax +49 (0)541 – 34741392
E-Mail: info@kanzlei-schwegmann.de
Web: http://www.kanzlei-schwegmann.de

Verantwortlicher im Sinne des § 55 Rundfunkstaatsvertrag ist Herr Rechtsanwalt Georg Schwegmann.

Soweit diese Webseite Inhalte in Bezug auf die Berufsausübung von Rechtsanwalt Schwegmann enthält, gilt Folgendes:

Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Einzelheiten erfahren Sie unter „Rechtsanwalt Georg Philipp Schwegmann“.

Rechtsanwalt Georg Philipp Schwegmann ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg
Telefon: +49(0441)925430

Rechtsanwalt Georg Philipp Schwegmann unterliegt bei seiner beruflichen Tätigkeit der BRAO, BORA, der FAO, den CCBE Berufsregeln und dem RVG, welche Sie unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ einsehen können.

Rechtsanwalt Georg Philipp Schwegmann unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftpflichtansprüche:

1. welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden-dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO) -; wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts; wegen einer im Ausland vorgenommenen Tätigkeit;

2. soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;

3. aus der Übersendung von Voranschlägen und Krediten; aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften;

4. wegen Schäden, welche durch Fehlbeträge bei der Kassenführung, durch Verstöße beim Zahlungsakt oder durch Veruntreuung des Personals des Versicherten entstehen;

5. wegen Schadenstiftung durch wissentliches Abweichen vom Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung;

6. von Sozien oder Angehörigen des Versicherungsnehmers sowie Personen, welche mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören, es sei denn – was die Ansprüche von Angehörigen und in häuslicher Gemeinschaft Lebenden anlangt -, dass es sich um Ansprüche eines betreuten gegen seinen Betreuer handelt.

Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und –kinder, Stiefeltern und –kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und –kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).

Haftpflichtansprüche von juristischen Personen, wenn die Majorität der Anteile, und von sonstigen Gesellschaften, wenn ein Anteil dem Versicherungsnehmer oder Versicherten oder einem Sozius oder Angehörigen des Versicherungsnehmers oder Versicherten gehört, sind von der Versicherung gleichfalls ausgeschlossen;

7. aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder seines Personals als Leiter, Geschäftsführer, Vorstands-, Aufsichtsrats-,Beiratsmitglied von Firmen, Unternehmungen, Vereine, Verbände oder als Angestellter.

8. aus § 69 Abgabenordnung;

9. aus bankmäßigem Betrieb und bankmäßiger Tätigkeit (Scheck-, Wechsel-, Giro-, Depositen-, Kontokorrent-, Devisen-Verkehr, Akkreditiv-Geschäfte usw.);

10. wegen Schäden, die in Einbußen bei Darlehen und Krediten bestehen, welche das Rechtssubjekt erleidet, bei dem der Versicherungsnehmer oder Versicherte als Beamter oder sonst angestellt ist oder zu dem er im Verhältnis eines Vorstehers oder eines Mitglieds eines Vorstands-, Verwaltungs- oder Aufsichtskollegiums steht. Dies gilt nicht, soweit die Einbußen verursacht sind durch Verstöße bei der Rechtsverfolgung.

 

Seit dem 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen.

Erfasst werden nicht nur Online-Dienstleistungsverträge, die über die Internetseite des Rechtsanwalts angebahnt werden, sondern auch Dienstleistungsverträge, die „auf einem anderen elektronischen Wege“ angeboten werden.

Eine Verlinkung im Impressum auf der Anwaltshomepage dürfte ausreichend sein. Der Informationstext könnte z. B. lauten: „Plattform der EU zur außergerichtichen Online-Streitbeilgung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Alternativ können Sie auch die Informationen über die OS-Plattform in einem gesonderten Link außerhalb des Impressums darstellen. Dann ist auch die eigene E-Mail-Adresse anzugeben.